Thursday, February 23, 2012 Register Login
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Seit dem 01.01.2005 (Einführung AufenthaltsG - Kernstück des Zuwanderungsgesetzes) wird die unbefristete Aufenthaltserlaubnis durch die Niederlassungserlaubnis ersetzt.

Die befristete Aufenthaltserlaubnis existiert weiterhin. Die Erteilung bzw. die Verlängerung hängt vom Zweck des Aufenthalts in Deutschland ab:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit
  • Völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  • Familiäre Gründe
  • Besondere Gründe (Wiederkehrer, ehemalige deutsche Staatsangehörige)

 

 
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